Wer kann eine Meldung abgeben?
- Aktuelle Mitarbeiter*innen
- Ehemalige Mitarbeiter*innen
- Bewerber*innen und Praktikant*innen
- Studierende in Kooperation mit acib
- Externe Partner, Auftragnehmer*innen und Dienstleister*innen
- Forschungspartner*innen und akademische Kooperationspartner*innen
Meldekanäle
Um eine lückenlose und gesetzeskonforme Meldung zu gewährleisten, bieten wir verschiedene Kanäle an:
- Digitale Meldung (Schriftlich & Voice-Nachricht): Hinweise können sicher, verschlüsselt und auf Wunsch vollständig anonym über unsere Integrity Line Plattform abgegeben werden. Diese Plattform ermöglicht sowohl schriftliche Eingaben als auch die Übermittlung von Sprachnachrichten.
- Mündliche Meldung: Eine mündliche Meldung ist über das oben genannte Portal (Sprachnachrichten-Funktion) oder nach Terminvereinbarung möglich.
- Persönliches Treffen: Auf Ersuchen des Hinweisgebers ist innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine physische oder virtuelle Zusammenkunft mit einer zuständigen Vertrauensperson unseres Compliance-Boards zu ermöglichen.
Was kann gemeldet werden?
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Verhinderung von Geldwäsche und Korruption
- Produktsicherheit und Umweltschutz
- Öffentliche Gesundheit
- Datenschutz und Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union
- Verstöße gegen Produktsicherheit und -konformität
- bestimmte strafrechtliche Tatbestände nach §§ 302 – 309 StGB (z.B. Korruption, Untreue)
Ablauf nach einer Meldung
- Meldung: Sie geben Ihren Hinweis – wahlweise völlig anonym oder namentlich – über unsere Integrity Line oder per E-Mail ab.
- Bestätigung (max. 7 Tage): Spätestens sieben Tage nach Eingang erhalten Sie eine formelle Eingangsbestätigung von uns.
- Prüfung: Das Compliance Board untersucht den gemeldeten Sachverhalt sorgfältig, unvoreingenommen und unter strengster Wahrung der Vertraulichkeit. Bei Bedarf treten wir über die sichere Plattform für Rückfragen mit Ihnen in Kontakt.
- Rückmeldung (max. 3 Monate): Innerhalb von spätestens drei Monaten nach der Bestätigung informieren wir Sie über das Ergebnis der Prüfung sowie über bereits ergriffene oder geplante Folgemaßnahmen.
Sie können sich in jedem Fall darauf verlassen:
Werden gemeldete Verstöße bestätigt,
ergreift acib angemessene Maßnahmen – etwa arbeitsrechtliche Schritte, organisatorische Verbesserungen, zusätzliche Kontrollen oder Schulungen. Ziel ist nicht Bestrafung um ihrer selbst willen, sondern die nachhaltige Prävention vergleichbarer Verstöße
Schutz von Hinweisgebern
Umfassender Schutz vor Repressalien:
Strikte Wahrung der Vertraulichkeit (Identitätsschutz):
Ausschluss von missbräuchlichen Meldungen:
Datenschutz, Datensicherheit und Aufbewahrung
- Verschlüsselung & Anonymität: Unsere Meldeplattform („Integrity Line“) wird von einem spezialisierten, marktführenden externen Dienstleister als Auftragsverarbeiter gehostet (EQS Integrity Line). Das System ist ISO 27001-zertifiziert und nutzt modernste Verschlüsselungstechnologien. Es werden weder IP-Adressen noch Standort- oder Geräteinformationen der meldenden Person gespeichert. Selbst der Betreiber der Plattform hat keinen Zugriff auf die inhaltlichen Daten Ihrer Meldung.
- Zugriffsbeschränkung: Intern haben ausschließlich die ausdrücklich befugten Mitglieder des Compliance Boards Zugriff auf die eingegangenen Meldungen und die darin enthaltenen personenbezogenen Daten.
- Löschfristen: Gemäß § 8 Abs. 11 HSchG werden personenbezogene Daten in der Regel fünf Jahre nach der letztmaligen Bearbeitung oder Übermittlung des Hinweises aufbewahrt. Eine längere Speicherung erfolgt nur, wenn dies zur Durchführung bereits eingeleiteter verwaltungsbehördlicher, gerichtlicher oder strafrechtlicher Ermittlungsverfahren zwingend erforderlich ist. Nach Wegfall dieser Aufbewahrungspflichten werden die Daten unwiderruflich gelöscht.
Weitere Anlaufstellen: Welcher Kanal ist der richtige?
Für wichtige Anliegen außerhalb des Geltungsbereichs des HSchG haben wir bei der acib GmbH dedizierte Ansprechstellen eingerichtet, um Sie bestmöglich und themenspezifisch zu unterstützen:
Wissenschaftliches Fehlverhalten (Research Integrity
Sie haben Bedenken bezüglich der guten wissenschaftlichen Praxis (z. B. Plagiate, Datenmanipulation, unethisches Forschungsverhalten oder unzulässige Autorenschaften)? Bitte wenden Sie sich vertraulich an unsere Stelle für Forschungsintegrität unter research-integrity@acib.at. Wir empfehlen Ihnen die Verwendung ihrer E-Mail-Verschlüsselungsfunktion.
Gleichstellung & Diversität (Equality):
Bei Anliegen, Fragen oder Vorfällen rund um die Themen Geschlechtergleichstellung, Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung sowie für Diversitäts-Themen steht Ihnen unsere Gender & Diversity-Beauftragte unter equality@acib.at zur Verfügung. Informationen zu Gleichstellung und Diversität finden Sie auch unter TTC
Arbeitsplatzkultur & Interpersonelles (Mobbing, Belästigung):
Ein respektvolles Miteinander ist uns wichtig. Bei Konflikten am Arbeitsplatz, Mobbing oder unangemessenem Verhalten wenden Sie sich bitte direkt an die HR-Abteilung oder den bei acib eingerichteten Betriebsrat.