Als führendes Forschungszentrum für industrielle Biotechnologie agiert die acib GmbH an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Da unsere Forschung maßgeblich durch öffentliche Mittel der Republik Österreich, der Bundesländer sowie der Europäischen Union unterstützt wird, unterliegen wir einer umfassenden und mehrstufigen Kontrolle durch verschiedene Prüfinstanzen. Diese Revisionen stellen sicher, dass alle Mittel zweckgerichtet, wirtschaftlich und effizient eingesetzt werden.

Staatliche Rechnungsprüfung (Rechnungshof)

acib unterliegt der Kontrolle durch den Österreichischen Rechnungshof (RH). Die Prüfkompetenz ergibt sich aus Art. 126b Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG). Demnach erstreckt sich die Zuständigkeit des Rechnungshofes auf Unternehmen, an denen der Bund, ein Land oder eine Gemeinde mit mindestens 50 % beteiligt ist oder die durch andere finanzielle oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht werden.
Aufgrund unserer engen Förderbeziehungen und Partnerschaften mit den Bundesländern können zudem die jeweiligen Landesrechnungshöfe (Steiermark, Niederösterreich, Tirol und Wien) Prüfungen vornehmen.

Gesetzliche Jahresabschlussprüfung

Zusätzlich zur öffentlichen Kontrolle wird acib als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) jährlich durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrolliert. Diese Prüfung ist gemäß § 268 Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) verpflichtend, da acib aufgrund der Größe (Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl) als mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Die jährliche Prüfung des Rechnungsabschlusses ist weiters durch Förderverträge und Gesellschaftsvertrag geboten.
Die Bestellung des Jahresabschlussprüfers erfolgt durch die Generalversammlung gemäß den Bestimmungen des UGB. Die Bestellung erfolgt jährlich, wobei ein Prüfer maximal fünf Jahre in Folge bestellt werden darf. Aktueller Abschlussprüfer der acib GmbH ist die AuditConsultAustria Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung GmbH.
Der zertifizierte Prüfbericht des Abschlussprüfers bestätigt die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie die Übereinstimmung des Jahresabschlusses mit den gesetzlichen Vorschriften.

Projektbezogene Förderkontrolle und Audits

Über die allgemeine Unternehmensprüfung hinaus werden unsere Forschungsprojekte regelmäßig von spezifischen Institutionen auditiert:
  • Nationale Förderagenturen: Laufende Überprüfung der Projektfortschritte und Mittelverwendung (z. B. durch die FFG, Landesförderorganisationen).
  • Europäische Union: Direkte Audits durch die Europäische Kommission oder den Europäischen Rechnungshof im Rahmen von EU-Programmen (z. B. Horizon Europe).
  • Unabhängige Audits: Bei EU‑Forschungsprojekten ab einer bestimmten Fördersumme ist die acib GmbH verpflichtet, auf eigene Kosten eine unabhängige prüferische Bestätigung der projektbezogenen Finanzabrechnung durch einen externen, entsprechend befugten Prüfer einzuholen; die Verpflichtung zur Beauftragung eines solchen Audits ergibt sich aus den jeweils anwendbaren EU‑Förderbestimmungen und den Bestimmungen des entsprechenden Grant Agreements.
  • OLAF: Als Empfänger von EU-Mitteln unterliegen wir der Aufsicht des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung zur Wahrung der finanziellen Interessen der Union.

Unser Bekenntnis zur Professionalität

Diese dichte Kontrollstruktur – bestehend aus staatlicher Revision, gesetzlicher Wirtschaftsprüfung und projektbezogenen Audits – sehen wir als Bestätigung unserer hohen Qualitätsstandards. acib verpflichtet sich zur vollständigen Transparenz und zur Einhaltung strengster Compliance-Richtlinien in allen administrativen und wissenschaftlichen Prozessen.
Ergänzend zu diesen externen Prüfungen verfügt acib über ein internes Kontroll- und Steuerungssystem, das insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Finanzprozesse, die Einhaltung von Förderbedingungen sowie die Trennung von Funktionen sicherstellt. Diese internen Kontrollen werden laufend überprüft und bei Bedarf an geänderte rechtliche und förderrechtliche Rahmenbedingungen angepasst.
Die acib Mitarbeitenden sind verpflichtet, die internen Richtlinien zu Rechnungswesen, Beschaffung, Projektabwicklung und Compliance einzuhalten, welche die Grundlage für eine nachvollziehbare und prüfsichere Mittelverwendung bilden.