Die Integrität und Unabhängigkeit der Forschung sowie der verantwortungsvolle Umgang mit öffentlichen und privaten Mitteln sind die Grundpfeiler der acib GmbH. Um diese Werte in ihrer Organisation zu verankern, hat die acib GmbH ein umfassendes Compliance-System und einen verbindlichen Verhaltenskodex (Code of Conduct) implementiert. Auf dieser Seite informieren wir über die wesentlichen Grundsätze dieses Regelwerks, das für alle Mitarbeitenden der acib GmbH im Sinne einer Dienstanweisung verbindlich ist.
Für alle weiteren acib-Angehörigen, insbesondere mitarbeitende Universitätsangehörige, gilt dieser Kodex als verpflichtende Ergänzung zu den Regelungen ihrer jeweiligen Heimatinstitutionen für die Dauer und im Rahmen ihrer Tätigkeit in acib-Projekten. Damit stellen wir ein ethisch einwandfreies Verhalten sicher und schützen sowohl das Zentrum als auch das Individuum vor rechtlichen und reputativen Risiken.
Dabei wahren wir stets das Augenmaß: acib ist ein agiles Forschungszentrum und kein globaler Industriekonzern. Wir handeln verantwortungsbewusst und integer, lehnen jedoch eine lähmende Bürokratie ab, die unsere wissenschaftliche Kernarbeit zugunsten rein formaljuristischer Erwägungen ersticken würde. Unser Ziel ist Forschung in der realen Welt, nicht die Verwaltung bürokratischer Theorie.

Rechtlicher Rahmen und Amtsträger-Eigenschaft

Die acib GmbH agiert als interdisziplinäres Forschungszentrum an einer hochsensiblen Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Aufgrund ihrer Gesellschafterstruktur unterliegt acib der Kontrolle durch den Rechnungshof sowie strengen regulatorischen Vorgaben.
Governance-Standards und gesetzliche Basis: Tätigkeit und Unternehmensführung von acib orientieren sich an international anerkannten Standards für „Good Governance“. Hierzu zählen insbesondere:
  • Bundes-Public Corporate Governance Kodex (B-PCGK): Als Unternehmen, das der Rechnungshofkontrolle unterliegt, bekennt sich acib zu den Prinzipien des B-PCGK. Dieser Kodex setzt hohe Maßstäbe für die Transparenz, die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsrat sowie die Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit. Informationen zum B-PCGK
  • Bundesvergabegesetz (BVergG): Als öffentlicher Auftraggeber bzw. Einrichtung, die der Rechnungshofkontrolle unterliegt, verpflichtet sich acib zur Einhaltung der Bestimmungen des österreichischen Vergaberechts. Dies garantiert Transparenz, Wettbewerb und die Gleichbehandlung aller Bieter bei der Beschaffung von Leistungen. Informationen zum BVergG
  • COMET Cooperation Agreement: Dieses regelt die vertragliche Basis für die Zusammenarbeit mit den Partnern im Rahmen des zentralen COMET-Programms unter strikter Einhaltung der FFG-Richtlinien und des FuEuI-Unionsrahmens für staatliche Beihilfen.
  • Nationales Recht und Gerichtsstand: Gemäß unseren Kooperationsverträgen unterliegen sämtliche Vereinbarungen in der Regel österreichischem oder EU-Recht (unter Ausschluss von Verweisungsnormen (IPRG) und UN-Kaufrecht. Der gewöhnliche Gerichtsstand ist Graz, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Info der WKO zu Unterschieden)

Besondere strafrechtliche Stellung: Mitarbeitende der acib GmbH sowie in Projekten tätige Universitätsangehörige gelten im Sinne des österreichischen Korruptionsstrafrechts als Amtsträger (§ 74 Abs. 1 Z 4a StGB). Dies bedeutet die Anwendung der strengsten gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und der Beeinflussung durch Dritte („Anfüttern“). Informationen zum Korruptionsstrafrecht.

Kernprinzipien der Integrität

Um Korruption wirksam zu verhindern, folgt acib fünf zentralen Compliance-Prinzipien:
  1. Trennungsprinzip: Es erfolgt eine strikte Trennung zwischen Zuwendungen und geschäftlichen Vorgängen.
  2. Transparenzprinzip: Alle Zuwendungen, Abgeltungen sowie der Leistungsaustausch in Form von Verträgen müssen offengelegt werden.
  3. Dokumentationsprinzip: Alle Leistungen werden schriftlich dokumentiert und mindestens 10 Jahre aufbewahrt.
  4. Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen, marktüblichen Verhältnis stehen.
  5. Vertrags- und Legalitätsprinzip: Sämtliche Geldflüsse und Austausche beruhen ausnahmslos auf klaren, schriftlichen Vereinbarungen oder Genehmigungen.

Umgang mit Zuwendungen, Geschenken und Einladungen

acib schützt ihre Unabhängigkeit durch klare Regeln für den Umgang mit materiellen und immateriellen Vorteilen. Hierbei wird strikt zwischen der persönlichen Ebene der Mitarbeitenden und der Ebene des Zentrums als Organisation unterschieden

  • Persönliches Annahmeverbot: Die persönliche Annahme von geldwerten Zuwendungen (wie Bargeld oder Gutscheine) ist ausnahmslos untersagt.
  • Zuwendungen an das Zentrum: Über die Annahme von Zuwendungen, Sponsoring oder Spenden entscheidet ausschließlich die Geschäftsführung auf Basis schriftlicher Vereinbarungen.
  • Geringwertige Aufmerksamkeiten: Zulässig ist die persönliche Annahme von Werbegeschenken (Kugelschreiber, Kalender, Blöcke), sofern der Einzelwert 50,00 EUR nicht überschreitet und es sich eindeutig um Massenartikel zur Imagepflege handelt („Gadgets, Gimmicks, Give-aways“).
  • Social Events und Unterhaltung: Die persönliche Annahme von Eintrittskarten für Unterhaltungsveranstaltungen (z. B. Konzertkarten, VIP-Tickets) ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Bewirtung und Gegenseitigkeit: Die Teilnahme an Arbeitsessen ist zulässig, wenn ein eindeutiger dienstlicher Anlass vorliegt und die Bewirtung ortsüblich sowie angemessen ist. Wir streben hierbei nach Ausgewogenheit und Gegenseitigkeit.

Management von Interessenkollisionen

Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn private Interessen die objektive Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben gefährden könnten. acib verfolgt hier eine Nulltoleranzstrategie.
  • Zentrale Beschaffung und Multiaugenprinzip: Alle Beschaffungsvorgänge werden über die zentrale Beschaffungsstelle abgewickelt. Diese stellt die Einhaltung des BVergG sicher und wendet konsequent das Multiaugenprinzip an.
  • Nebentätigkeiten und Doppelbeschäftigungen: Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, sämtliche erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigungen vorab zu melden. acib begrüßt Doppelbeschäftigungen bei wissenschaftlichen Partnern (Universitäten), sofern eine strikte Rollentrennung erfolgt. Rollen bei Unternehmenspartnern erfordern eine besonders sorgfältige Einzelfallprüfung.
  • Befangenheit: Persönliche Nahebeziehungen zu Geschäftspartnern oder Bewerber*innen sind offenzulegen. Betroffene Personen nehmen an den entsprechenden Entscheidungsprozessen nicht teil.

Compliance Board (COMBO) und Aufsicht

Zur Überwachung der Compliance-Standards hat acib ein Compliance Board (COMBO) eingerichtet.
  • Unabhängigkeit: Das COMBO dient als weisungsfreie Anlaufstelle für Compliance-Fragen und ist fest in das Whistleblowing-System eingebunden.
  • Berichtsweg: Das COMBO berichtet und empfiehlt direkt an die Geschäftsführung sowie einmal jährlich dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates unter Wahrung des Vertraulichkeits- und Identitätsschutzes.
  • Kontrollinstanz: Zur Vermeidung von Interessenkonflikten auf Führungsebene existiert ein unabhängiger Meldekanal direkt an den Aufsichtsrat, um Korruption auf Ebene der Geschäftsführung auszuschließen

Internationaler Kontext: FCPA und UK Bribery Act

acib ist sich der globalen Reichweite von Antikorruptionsgesetzen wie dem US Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) und dem UK Bribery Act bewusst.
  • Kompatibilität: Da die österreichischen Bestimmungen für Amtsträger zu den strengsten weltweit gehören, erfüllen oder übertreffen die acib-Standards in der Regel die Anforderungen dieser internationalen Normen.
  • Rechtswahl: acib unterwirft sich nicht direkt fremden Rechtsräumen, gewährleistet jedoch durch ihre internen Prozesse die notwendige Konformität für globale Wertschöpfungsketten.

Exportkontrolle, Sanktionen und PEP-Sorgfalt

  • Exportkontrolle (Dual-Use): acib verpflichtet sich zur strikten Einhaltung der EU-Exportkontrollbestimmungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck.
    Sanktionslisten-Screening: Wir stellen sicher, dass keine Geschäftsbeziehungen zu Personen oder Organisationen unterhalten werden, die auf internationalen Sanktionslisten (EU, UN) geführt werden.
  • Politisch exponierte Personen (PEP): Kooperationen mit PEPs oder ihnen nahestehenden Personen unterliegen einer erhöhten Sorgfaltsprüfung (Enhanced Due Diligence).
  • Russland-/Belarus-Embargo: Aufgrund der seit 2022 geltenden EU-Sanktionsverordnungen (insb. VO (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils aktuellen Fassung) unterliegen
  • Kooperationen mit russischen und belarussischen Partnern besonderen Einschränkungen. Dies betrifft insbesondere den Transfer von Dual-Use-Gütern und -Technologien, die Zusammenarbeit mit sanktionierten Einrichtungen und Personen sowie den Zahlungsverkehr. acib strebt keine Kooperationen in diesen Ländern

Fairer Wettbewerb und Kartellrecht

Als Bindeglied zwischen zahlreichen Industriepartnern – die untereinander oft im direkten Wettbewerb stehen – achtet acib strikt auf die Einhaltung des Kartellrechts. Da wir routinemäßig in Multifirmprojekten arbeiten, verstehen wir uns als allparteilicher Mediator unterschiedlicher Interessen, wobei Transparenz unser oberstes Prinzip ist.

Vorwettbewerbliche Plattform & Innovationskooperationen

acib agiert als neutrale Plattform für die gemeinsame Entwicklung technologischer Grundlagen (Joint R&D). Diese Form der Kooperation, auch zwischen konkurrierenden Unternehmen, ist gemäß § 1 Kartellgesetz (KartG) sowie Art 101 AEUV kartellrechtlich zulässig und erwünscht. Sie dient primär der Innovationsförderung und Effizienzsteigerung in der Forschung. Solche Kooperationen sind unter den Voraussetzungen der europäischen Forschungs- und Entwicklungs-Gruppenfreistellungsverordnung (F&E-GVO) vom Kartellverbot ausgenommen, da sie vorwettbewerbliche Themen (Pre-competitive research) behandeln und eine unzulässige Marktaufteilung oder Preisabsprache ausschließen.

Sicherstellung der Informationsbarrieren:

acib setzt gezielte organisatorische und technische Maßnahmen ein, um den unzulässigen Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen (z. B. Preise, Strategien, Marktanteile) zwischen konkurrierenden Partnern zu verhindern:
  • IT-Berechtigungskonzept: Daten und Dokumente einzelner Projekte sind durch ein restriktives Rollen- und Rechtemanagement geschützt. Mitarbeitende haben nur Zugriff auf jene Informationen, die für ihr spezifisches Projekt notwendig sind („Need-to-Know-Prinzip“).
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs/CDAs): Alle Mitarbeitenden und beteiligten Forscher*innen sind zur strikten Geheimhaltung gegenüber Dritten und anderen Projektteams verpflichtet.
  • Physische und logische Trennung: Wo notwendig, werden Projektteams personell getrennt oder durch klare Kommunikationsprotokolle isoliert, um als „Sicherheitsfilter“ zwischen den Interessen der Partner zu fungieren. acib versteht sich hier als neutraler Intermediär, der den Fortschritt bündelt, ohne Geschäftsgeheimnisse zu kompromittieren.

Transparente Vergabeprozesse:

Aufträge an Externe werden ausschließlich nach sachlichen Kriterien und unter Einhaltung fairer Wettbewerbsbedingungen vergeben. Hierbei dient das Bundesvergabegesetz als objektiver Maßstab für fairen Wettbewerb.

Vermeidung von Kartellrechtsverstößen

Absprachen mit Partnern über Marktaufteilungen oder Preisgestaltungen sind strikt untergesagt. acib-Projekte sind keine Instrumente zur Marktabschottung, sondern offene Innovationsvehikel.

Umgang mit Insiderinformationen

Durch die enge Zusammenarbeit mit börsennotierten Unternehmen (z. B. Pharma- und Chemiekonzerne) erhalten acib-Angehörige oft Zugang zu vertraulichen Informationen, die den Börsenkurs beeinflussen könnten (Insiderinformationen).
  • Striktes Insider-Handelsverbot: Die Nutzung von Insiderinformationen für private Aktiengeschäfte oder die Weitergabe solcher Informationen an Dritte („Tippgeben“) ist strengstens untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. acib-Angehörige sind sich bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Bestimmungen nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen hat, sondern auch schwere strafrechtliche Sanktionen nach der Marktmissbrauchsverordnung und dem Börsegesetz nach sich ziehen kann.
  • Vertraulichkeit: Alle projektbezogenen Daten werden mit höchster Vertraulichkeit behandelt, um die Marktintegrität unserer Partner nicht zu gefährden. Dies gilt insbesondere für Forschungsergebnisse, die potenziell kursrelevant sind, bevor sie offiziell publiziert oder patentiert werden.

Bioethik und wissenschaftliche Verantwortung

Orientiert an den höchsten Standards der globalen Pharmaindustrie verpflichtet sich acib zu einer ethisch verantwortungsvollen Forschung.
  • Responsible Research: Wir reflektieren die gesellschaftlichen Auswirkungen unserer biotechnologischen Innovationen und agieren im Einklang mit international anerkannten ethischen Leitlinien. Wir bekennen uns dazu, die Auswirkungen unserer Forschung auf Mensch und Umwelt proaktiv zu bewerten und ethische Bedenken frühzeitig zu adressieren (siehe auch acib.at/scientificintegrity).
  • Tierschutz und GVO-Sicherheit: Wo biologische Ressourcen oder genetisch veränderte Organismen (GVO) zum Einsatz kommen, gewährleisten wir die strikte Einhaltung aller Sicherheits- und Ethikstandards, die über die bloße gesetzliche Erfüllung hinausgehen. Wir setzen uns für die Reduktion von Tierversuchen ein und wenden modernste Sicherheitskonzepte für biotechnologische Verfahren an. Weiterführende Details und unsere spezifischen Leitlinien finden Sie unter acib.at/ethics.

Forschungssicherheit und ausländische Einflussnahme

In einem zunehmend komplexen geopolitischen Umfeld schützt acib seine Forschungsergebnisse und die geistigen Eigentumsrechte seiner Partner vor unrechtmäßiger Einflussnahme von außen.
  • Schutz vor Wissensabfluss: Wir sensibilisieren unsere Mitarbeitenden für Risiken durch Spionage und unrechtmäßigen Technologietransfer. acib implementiert Prozesse zur Identifikation kritischer Technologien und stellt sicher, dass wertvolles IP nicht unkontrolliert abfließt. Kooperationen mit Partnern aus Hochrisiko-Drittstaaten unterliegen einer gesonderten, risikobasierten Sicherheitsprüfung.
  • Integrität der Lieferkette: Wir achten darauf, dass kritische Infrastrukturen und Laborausrüstungen von vertrauenswürdigen Lieferanten stammen, um die Sicherheit und Souveränität unserer Forschungsumgebung zu garantieren und Manipulationen oder Spionage durch kompromittierte Hardware auszuschließen.

Digitale Souveränität & IT-Resilienz

  • Globale Kooperation via Weltkonzerne: Für die effiziente Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern aus Wissenschaft und Industrie nutzt acib marktführende Cloud-Lösungen (insbesondere Microsoft). Diese Wahl ist eine bewusste Entscheidung für die globale Kompatibilität und höchste Sicherheitsstandards. Wir sind uns der damit verbundenen Souveränitätsfragen bewusst, gehen jedoch davon aus, dass Weltkonzerne dieser Größenordnung ihre Verantwortung hinsichtlich Datensicherheit und Compliance nach höchsten globalen Standards wahrnehmen.
  • Priorisierung europäischer Datenzentren: Innerhalb dieser globalen Infrastruktur setzt acib gezielt auf die Priorisierung europäischer Datenzentren (Data Residency). Damit stellen wir sicher, dass die Speicherung und Verarbeitung sensibler Daten vorrangig innerhalb des europäischen Rechtsraums erfolgt, wobei wir gezielt Standorte mit hoher lokaler Verfügbarkeit (Region Österreich/Wien) bevorzugen.
  • Regionale Resilienz & Backup-Strategie: Um die Ausfallssicherheit und Datenhoheit zu gewährleisten, setzt acib ergänzend auf starke regionale IT-Partnerschaften (z. B. mit ACP). Durch eine dedizierte, vom Primärsystem unabhängige Backuplösung sichern wir unsere kritischen Forschungsdaten ab. Diese Strategie stellt sicher, dass wir selbst bei großflächigen Störungen globaler Dienste handlungsfähig bleiben und die Kontrolle über unsere wichtigsten digitalen Assets behalten.

Integrität in der Zusammenarbeit mit Partnern

acib erwartet ihren seinen Geschäftspartnern, Industriepartnern und externen Institutionen, dass sie die hohen ethischen Standards des Zentrums teilen und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen strikt einhalten.
  • Know Your Partner (KYP) & Due Diligence: Wir nehmen die Identifikation unserer Partner ernst. Vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung nehmen wir angemessene Prüfungen vor (z. B. via Firmenkompass, Compliance-Checks sowie eigene Erhebungen und Recherchen). Wir bekennen uns zu einem ernsthaften „Know Your Customer“-Ansatz, um die Integrität unserer Lieferkette sicherzustellen.
  • Primat der Forschung: Sorgfalt mit Augenmaß statt lähmender Bürokratie: acib agiert in der realen Welt der wissenschaftlichen Praxis, nicht in einem Vakuum rein juristischer Theorie. Als forschungsfokussiertes Zentrum lehnen wir „Over-Compliance“ dort ab, wo sie lediglich administrative Kosten verursacht, ohne inhaltlichen Mehrwert zu bieten. Würden wir jede politische Volte oder jede theoretische regulatorische Eventualität ohne Augenmaß in bürokratische Hürden übersetzen, wäre Spitzenforschung an unserem Standort nicht mehr möglich. Unsere Ressourcen fließen primär in die Wissenschaft, nicht in die Verwaltung übersteigerter formaler Prozesse.
  • Pragmatischer Prüfansatz: Im Sinne der Proportionalität verzichtet acib auf standardisierte, extensive Selbsterklärungen für jeden Partner. Wir setzen stattdessen auf professionelle Datenbankabfragen, interne Recherchen und die gegenseitige Verpflichtung im Rahmen unserer Verträge.
  • Risikobasierte Evaluierung: Vertiefende Prüfungen erfolgen nur anlassbezogen oder wenn dies durch gesetzliche Bestimmungen bzw. spezifische Förderrichtlinien zwingend vorgeschrieben ist.
  • Gemeinsame Werte: Wir bevorzugen die Zusammenarbeit mit Partnern, die sich nachweislich zu fairem Wettbewerb, Antikorruption sowie hohen sozialen und ökologischen Standards bekennen. Dazu gehört die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte.
  • Keine unzulässige Einflussnahme: Aufträge und Kooperationen werden ausschließlich auf Basis von Qualität, Innovation und Wirtschaftlichkeit vergeben. Versuche der Einflussnahme führen zum sofortigen Abbruch der Geschäftsbeziehung.

Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen Compliance-Vorgaben stellen eine schwere Verletzung der Dienstpflichten dar und werden mit allen arbeits-, zivil- und strafrechtlichen Mitteln geahndet.
Im Zweifelsfall gilt: Kontaktieren Sie das COMBO unter compliance@acib.at oder die Rechtsabteilung unter legal@acib.at oder nutzen Sie unsere Integrity-Line.