Identifikatoren für Forschung & Kooperation

Für die Teilnahme an internationalen Forschungsprogrammen und die Abwicklung von Industriekooperationen führt die acib GmbH folgende Identifikatoren:
ROR ID015p89s88
PIC (EU-HORIZON) acib GmbH
DUNS-Nummer 300405230
UEIDerzeit nicht verfügbar (eine Registrierung erfolgt, falls dies für bestimmte US-Bundeszuschüsse erforderlich ist).
GLN9008239000002

KMU-Status (SME-Status)

Obwohl die acib GmbH von ihrer reinen Größe und Mitarbeiterzahl her als mittleres Unternehmen eingestuft werden könnte, ergibt sich nach den spezifischen EU-Regelungen eine andere Einordnung:

EU-Definition: Die acib GmbH ist kein KMU (kleines oder mittleres Unternehmen) im Sinne der „Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen“ (2003/361/EG).

Begründung: Da die kumulierte Beteiligung öffentlicher Stellen (Universitäten und öffentliche Forschungseinrichtungen) an der acib GmbH mehr als 50 % beträgt, gilt das Unternehmen gemäß den EU-Beihilfe- und Förderrichtlinien als Großunternehmen.

NISG 2026-Status (Cybersicherheit)

Im Rahmen der Umsetzung der EU-NIS2-Richtlinie in nationales Recht (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 – NISG 2026) wird die acib GmbH wie folgt klassifiziert:
  • Klassifizierung: Die acib GmbH gilt als mittleres Unternehmen.
  • Sektor-Einordnung: Aufgrund der Tätigkeit im Bereich der industriellen Biotechnologie (Sektor „Chemie“ oder „Forschung“) ist acib als „wichtige Einrichtung“ gem. § 24 Abs 2 Z1 NISG 2026 eingestuft. Das acib bereitet sich auf die entsprechenden Anforderungen an das Risikomanagement im Bereich der Cybersicherheit und die damit verbundenen Meldepflichten vor.
Details zu unserer Compliance mit dem NISG 2026 finden Sie unter Link zu NISG-Abschnitt

Non-Profit-Status

Die steuerrechtliche und förderrechtliche Einordnung der acib GmbH folgt einer differenzierten Logik:
  • Gemeinwohl-Orientierung: Gemäß Gesellschaftsvertrag ist die acib GmbH nicht gewinnorientiert, sondern am Gemeinwohl orientiert. Der Gesellschaftsvertrag untersagt explizit die Ausschüttung von Gewinnen an die Gesellschafter.
  • Österreichisches Steuerrecht: Ungeachtet der Gemeinwohl-Orientierung ist die acib GmbH keine „gemeinnützige Organisation“ im engen Sinne der österreichischen Bundesabgabenordnung (BAO).
  • EU-Förderrecht: Die acib GmbH ist eine „gemeinnützige juristische Person“ (non-profit legal entity) bzw. eine „Non-Profit-Organisation“ im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Z 14 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 (Horizon 2020) sowie der Nachfolgeprogramme (Horizon Europe). Damit das acib vollumfänglich berechtigt, an entsprechenden EU-Forschungsprogrammen unter den für Non-Profit-Einrichtungen geltenden Konditionen teilzunehmen.

Steuerliche Deklaration & Umsatzsteuer

  • Steuerstatus: Die acib GmbH ist ein steuerpflichtiges Unternehmen. Da keine Gemeinnützigkeit im Sinne der BAO vorliegt, fallen Zuwendungen nicht unter die Spendenbegünstigung gemäß § 4a EStG.
  • Umsatzsteuer: Die acib GmbH ist voll vorsteuerabzugsberechtigt. Zahlungen von Partnern im Rahmen von Forschungskooperationen sind in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen (UID: AT U54545504

Nagoya-Protokoll & Biodiversität

acib bekennt sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Nagoya-Protokolls über den Zugang zu genetischen Ressourcenund die gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile. Das Nagoya-Protokoll ist ein Zusatzabkommen zum internationalen Vertrag „Übereinkommen über die biologische Vielfalt“ (CBD), das den Zugang zu genetischen Ressourcen und dem damit verbundenen traditionellen Wissen regelt und sicherstellt, dass die Vorteile, die sich aus der Nutzung dieser Ressourcen ergeben, gerecht geteilt werden

  • Compliance: Wir stellen sicher, dass alle im Rahmen unserer Forschung verwendeten genetischen Ressourcen und das damit verbundene traditionelle Wissen gemäß den geltenden nationalen und internationalen Rechtsvorschriften (EU-Verordnung Nr. 511/2014) erworben und genutzt werden.
  • Due Diligence: Das acib führt die notwendigen Sorgfaltsprüfungen durch und bewahrt die erforderlichen Informationen (z. B. IRCC) auf.

Ethik & Tierschutz (3R)

Das acib arbeitet nach hohen internen Qualitätsstandards, um die Reproduzierbarkeit und Validität der Forschungsergebnisse sicherzustellen.
  • Ethik-Richtlinien: Alle Forschungsprojekte werden im Einklang mit den ethischen Standards der akademischen Partnerorganisationen und der EU-Forschungsförderung durchgeführt.
  • Tierschutz (3R): acib unterstützt das 3R-Prinzip (Replacement, Reduction, Refinement). In der industriellen Biotechnologie liegt unser Fokus primär auf der Entwicklung von In-vitro-Methoden, enzymatischen Prozessen und mikrobiellen Systemen, um Tierversuche zu vermeiden oder zu minimieren

Qualitätsmanagement & Laborstandards:

acib operates to high internal quality standards to ensure the reproducibility and validity of research results.
  • Standards: Die Labortätigkeiten orientieren sich an den Grundsätzen der Guten Wissenschaftlichen Praxis und, wo projektspezifisch erforderlich, an „GLP-like“ (Good Laboratory Practice) Dokumentationsstandards.
  • Qualitätssicherung: Regelmäßige interne Audits und die enge Kooperation mit den Qualitätsmanagement-Systemen der Partneruniversitäten sichern die Prozessqualität.

Versicherungsschutz

Zur Absicherung unserer Forschungstätigkeiten und Kooperationen besteht ein angemessener Versicherungsschutz:
  • Betriebshaftpflicht: Das acib verfügt über eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden abdeckt. Die Deckungssummen entsprechen den für ein Forschungszentrum dieser Größenordnung üblichen internationalen Standards.

Exportkontrolle und Dual-Use

acib ist sich seiner Verantwortung im Umgang mit potenziell kritischen Technologien bewusst.
  • Compliance: Die acib GmbH hält die geltenden EU-Verordnungen über die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, des Transits und der Verbringung von Dual-Use-Gütern (EU) 2021/821 sowie unter anderen auch die Russland-Embargo-Verordnung (EU) 833/2014 strikt ein.
  • Interne Kontrolle: Forschungsprojekte mit internationalen Partnern außerhalb der EU werden einer internen Prüfung hinsichtlich Exportbeschränkungen und Sicherheitsrelevanz unterzogen.

Finanzielle Berichterstattung & Offenlegung

  • Accounting: acib GmbH prepares its financial statements in accordance with the provisions of the Austrian Commercial Code (UGB).
  • Financial Year: The financial year corresponds to the calendar year (1 January to 31 December).
  • Disclosure: The annual financial statements are submitted to the Commercial Register for disclosure and published in a timely manner in accordance with the statutory provisions of the Austrian Commercial Code (Section 277 UGB).
  • Reporting to funding bodies: Detailed reporting on the substantive and financial use of funds is provided through comprehensive periodic reports submitted directly to the respective funding agencies and bodies (e.g. FFG, European Commission).
  • Annual Reports: To optimise administrative costs and resource efficiency, acib GmbH does not produce any general annual or business reports for public relations purposes beyond its statutory obligations.
  • Audit: The annual financial statements are audited annually by an independent audit firm (Section 268 UGB).