Die Kernkompetenz des acib liegt in der angewandten Grundlagenforschung und deren gezielter Transformationsfunktion. Wir verstehen uns als aktiver Gestalter des Übergangs von universitärer Exzellenz zu industrieller Reife. Unsere partnerschaftliche Haltung entspringt dabei einem tiefen Verständnis für die ökonomische Realität: Wir wissen um die fundamentale Bedeutung von geistigem Eigentum für unsere Industriepartner. Insbesondere für Start-ups und KMU ist IP oft das wertvollste Asset, das Investitionen absichert und den Markteintritt erst ermöglicht
Um diese Brückenfunktion effizient auszufüllen, verfolgt das acib eine verwertungsorientierte und partnerzentrierte IP-Strategie. Im Gegensatz zu vielen anderen Forschungseinrichtungen ist das Halten eines eigenen Patentportfolios oder der Aufbau von strategischem Eigen-IP kein Selbstzweck und kein strategisches Ziel des acib. Wir messen unseren Erfolg nicht an der Anzahl der eigenen Patente, sondern am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Impact, den unsere Partner erzielen
Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Anforderungen des EU-Forschungsrahmens (Unionsrahmen für staatliche Beihilfen) vollumfänglich erfüllt werden. Im Sinne einer „wirksamen Zusammenarbeit“ erfolgt die Zuweisung von Rechten an geistigem Eigentum nach dem Grundsatz, dass die Ergebnisse den beteiligten Partnern nach Maßgabe ihrer jeweiligen Interessen, Arbeitspakete und Beiträge zugewiesen werden. Durch faire Vergütungsmodelle und marktkonforme Erlösbeteiligungen stellen wir sicher, dass die erbrachte Forschungsleistung korrekt abgegolten wird.

Die strategische Ratio: Vertrauen, Geschwindigkeit und Abgrenzung

Unsere IP-Philosophie basiert auf dem Prinzip der Neutralität als Vertrauensanker. Indem das acib darauf verzichtet, selbst als IP-Halter aufzutreten, vermeiden wir potenzielle Interessenkonflikte und konkurrieren nicht mit den Patentabteilungen der Industrie oder den Wissenstransferstellen (TTOs) der Universitäten. Diese Neutralität ermöglicht uns, in komplexen Multifirm-Konsortialprojekten als „Ehrlicher Makler“ zu fungieren. Wir moderieren den Prozess der IP-Abgrenzung zwischen den Partnern mit klaren Strukturen, um bereits vor Projektstart tragfähige Verträge zu gewährleisten, die die individuellen Geschäftsgeheimnisse schützen und gleichzeitig Synergien ermöglichen.
Zudem steigert dieser Fokus unsere Ressourceneffizienz: Da wir uns konsequent auf die Forschung konzentrieren und nicht auf den Aufbau eines kostenintensiven Portfoliomanagements, stellen wir sicher, dass öffentliche und private Fördermittel direkt in die wissenschaftliche Innovation fließen. Wir investieren in Köpfe und Labore statt in die Verwaltung komplexer Patentfamilien. Parallel dazu sichern wir die „Freedom to Operate“ für die Wissenschaft. Wir achten darauf, dass IP-Regelungen die akademische Publikationsfreiheit und die weitere Forschung an den Universitäten nicht blockieren, sondern fördern.

Ganzheitliches IP-Management: Zwei Säulen der Wertschöpfung

In der modernen Biotechnologie ist ein verengter Fokus auf Patente nicht mehr zeitgemäß. Das acib beherrscht das gesamte Spektrum des IP-Schutzes und unterscheidet präzise zwischen zwei wesentlichen Säulen:
  • Patente und Erfindungen: Dies betrifft schützbaren „Foreground“, der die Kriterien der Neuheit und Erfindungshöhe erfüllt. Patente bieten einen starken, zeitlich begrenzten Schutz gegen öffentliche Offenlegung. Das acib identifiziert diese Potenziale frühzeitig und bereitet sie für eine Übertragung an den Partner vor.
    Geschäftsgeheimnisse (Trade Secrets): Viele wettbewerbsentscheidende Assets – wie spezifische Prozessparameter, Medienoptimierungen oder Screening-Algorithmen – sind nicht patentfähig oder sollen strategisch geheim gehalten werden. Das acib betrachtet dieses Know-how als gleichwertiges IP-Asset. Wir verfügen über Prozesse, um solche Resultate als „meldungsfähiges Konglomerat“ präzise abzugrenzen, zu dokumentieren und gemäß UWG sowie der EU-Trade-Secret-Directive rechtlich sicher zu verwalten. Dies dient auch der aktiven Absicherung der Freedom to Operate für unsere Partner.
  • Geschäftsgeheimnisse (Trade Secrets): Viele wettbewerbsentscheidende Assets – wie spezifische Prozessparameter, Medienoptimierungen oder Screening-Algorithmen – sind nicht patentfähig oder sollen strategisch geheim gehalten werden. Das acib betrachtet dieses Know-how als gleichwertiges IP-Asset. Wir verfügen über Prozesse, um solche Resultate als „meldungsfähiges Konglomerat“ präzise abzugrenzen, zu dokumentieren und gemäß UWG sowie der EU-Trade-Secret-Directive rechtlich sicher zu verwalten. Dies dient auch der aktiven Absicherung der Freedom to Operate für unsere Partner.
Mitwisserschaft ist kein Benutzungsrecht Ein zentraler Punkt unserer Philosophie ist die Differenzierung zwischen Kenntnis und Verfügungsgewalt:
  • Der Status als Geheimnisträger: Im Rahmen der engen Zusammenarbeit werden Partner zwangsläufig zu „Mitwissern“ oder Geheimnisträgern. Diese Offenbarung ist für den Projektfortschritt notwendig, begründet aber keinerlei automatisches Nutzungsrecht.
  • Eigentum erfordert Transfer: Das Wissen um ein Ergebnis ist rechtlich strikt von der Inhaberschaft zu trennen. Erst durch die explizite Einräumung von „Access Rights“ oder den formalen Übertrag der Inhaberschaft erwirbt ein Partner die Befugnis zur wirtschaftlichen Verwertung.
  • Schutz der Assets: Durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen stellt das acib sicher, dass Trade Secrets während der gesamten Projektlaufzeit geschützt bleiben, damit sie nach der Übertragung einen exklusiven wirtschaftlichen Wert für den Industriepartner darstellen.

Verwertungsmodelle und Abgeltungslogik

Differenzierung zwischen Forschungsleistung und Verwertungsrechten Ein wesentlicher Aspekt unserer Zusammenarbeit ist die klare Trennung zwischen der Vergütung einer wissenschaftlichen Dienstleistung und dem Erwerb von exklusiven Verwertungsrechten. Dies gilt gleichermaßen für Patente wie für Geschäftsgeheimnisse. In den Standardentgelten für Auftragsforschung ist grundsätzlich nur das Recht inkludiert, die erzielten Ergebnisse für eigene Zwecke zu nutzen. Das Recht auf Exklusivität – der rechtlich abgesicherte Ausschluss Dritter von der Nutzung eines Patents oder eines Trade Secrets – stellt einen gesonderten ökonomischen Wert dar, der separat bepreist wird.
Diese differenzierte Bepreisung ist ein entscheidender Vorteil für unsere Partner: Sie ermöglicht eine echte Risikoteilung. Würden Verwertungsrechte und Exklusivität bereits vorab pauschal eingepreist, wären die Projektpreise um ein Vielfaches höher. Unser Modell erlaubt es Partnern, erst dann für den vollen Wert der Exklusivität zu bezahlen, wenn das wissenschaftliche Risiko reduziert wurde.
Dabei folgen wir in der Ausgestaltung unserer Verträge einer klaren, fairen Logik:
  • Eigentumsübertrag vs. Lizenzierung: Das acib bevorzugt den direkten Transfer von Eigentumsrechten (Assignment). Um dem Partner größtmögliche Freiheit und strategische Flexibilität zu bieten, erfolgt dieser Übertrag der Erfindungsrechte oder der Inhaberschaft an Geschäftsgeheimnissen im Regelfall bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt – bei Patenten idealerweise vor einer allfälligen Anmeldung. Dies ermöglicht dem Partner, die Schutzrechts- oder Geheimhaltungsstrategie von Beginn an eigenständig zu steuern.
  • Flexibilität bei der Schutzrechtsverwaltung und Know-how-Sicherung: In Multifirm-Projekten kann das acib die Anmeldung von Patenten im eigenen Namen vornehmen oder als Treuhänder für Trade Secrets fungieren. Dies erlaubt es uns, als neutraler Akteur komplexe IP-Abgrenzungen zwischen den Partnern vorzunehmen und flexible vertragliche Lösungen zu gestalten, bevor eine endgültige Zuweisung der Inhaberschaft erfolgt.
  • Das Abgeltungsmodell: Unsere marktgerechte Vergütung besteht aus einer Basisabgeltung (deckt Vorleistungen, Wissensbasis, die professionelle Aufbereitung von Trade Secrets sowie Compliance ab) sowie erfolgsabhängigen Komponenten (Meilensteinzahlungen, Royalties oder „High-Flyer“-Klauseln).
  • Risikoteilung (Wissenschaft vs. Markt): Das acib bekennt sich dazu, gemeinsam mit seinen Partnern das wissenschaftliche Risiko zu tragen. Wir investieren unsere wissenschaftliche Exzellenz in Projekte mit ungewissem Ausgang. Davon strikt zu trennen ist das Marktrisiko, welches beim industriellen Partner verbleibt. Dabei gilt: Risiko kostet. Je stärker das Risiko auf das acib verlagert wird, desto höher fällt die Gesamtabgeltung im Erfolgsfall aus.
  • Verantwortungsvoller Umgang mit Fördermitteln: Wir bekennen uns zum Prinzip der Additionalität. Öffentliche Gelder sollen Forschung ermöglichen, die ohne diese Unterstützung mangels privater Investitionsbereitschaft nicht realisierbar wäre – sie dürfen private F&E-Budgets niemals substituieren. Wir verhindern eine einseitige „Sozialisierung der Kosten bei gleichzeitiger Privatisierung der Gewinne“, indem wirtschaftlicher Erfolg anteilig an das Forschungssystem zurückfließt, um zukünftige Innovationen zu finanzieren.
Zusammenfassend stellen diese Grundsätze sicher, dass die IP-Verwertung am acib als dynamischer Enabler fungiert, der wirtschaftliche Anreize mit beihilferechtlicher Fairness in Einklang bringt. Auf diesem Fundament basiert die operative Einbettung in unsere spezifischen Programmschienen.

Operative Umsetzung: Strukturierte Kooperation und maßgeschneiderte Lösungen

Die praktische Umsetzung unserer IP-Prinzipien erfolgt je nach Projekttyp in unterschiedlichen vertraglichen Strukturen, wobei wir stets eine Balance zwischen Standardisierung und Individualität wahren.
Zusammenarbeit im COMET-Programm
Im COMET-Programm bilden bewährte und etablierte vertragliche Regelungen den gemeinsamen, stabilen Rahmen für alle Konsortialpartner. Dieses Regelwerk setzt die strategischen Leitplanken für das gesamte Zentrum. Die spezifische Ausgestaltung erfolgt dezentral auf Ebene der einzelnen Work Packages:
  • Vom Rahmenvertrag zur Ausgestaltung: Die übergeordneten Prinzipien definieren die globalen IP-Spielregeln, während in den Work Package Contracts (WPC) die konkrete Konfiguration (Wahl der IP-Modelle, Abgeltungen und Meilensteine) projektspezifisch festgelegt wird.
  • Fokus auf den Industriepartner: Ergebnisse (Foreground IP) aus Unternehmensprojekten werden primär den beteiligten Wirtschaftspartnern zur kommerziellen Verwertung zur Verfügung gestellt.
  • Transparente Nutzungsrechte: Sollte IP formal bei einem wissenschaftlichen Partner verbleiben, sichern wir durch das Rahmenwerk die volle operative Handlungsfähigkeit der Industrie zu.
Bilaterale und NON-COMET-Projekte

In Projekten außerhalb des COMET-Rahmens (z. B. EU-Projekte oder direkte Auftragsforschung) agiert das acib mit maximaler Flexibilität. Hier arbeiten wir ohne vorgefertigtes Konsortialgefüge und entwickeln für jeden Partner eine maßgeschneiderte Lösung:

  • Bedarfsorientierung: Von „Full Ownership“ beim Auftraggeber bis hin zu komplexen Lizenzmodellen ist die vertragliche Gestaltung vollkommen offen.
  • Interessensbasierte Zuweisung: Die Rechteverteilung erfolgt präzise nach Maßgabe der tatsächlichen Beiträge und der strategischen Verwertungsinteressen der Partner.

Umgang mit Background: Rechtssicherheit durch Transparenz

Ein kritischer Erfolgsfaktor für jede Kooperation ist der klare Umgang mit Background (vorbestehendem Wissen). Da theoretisch jedes bereits vorhandene Wissen Background sein kann, schaffen wir durch bewährte und etablierte vertragliche Regelungen ein System maximaler Rechtssicherheit.
  • Freiheit als Standard: Im Sinne der Rechtssicherheit und zur Schaffung gesicherter Verwertungsmöglichkeiten für alle Beteiligten gilt beim acib der Grundsatz: Eingebrachter Background sowie die spätere Nutzung von erzielten Ergebnissen (Foreground) stehen allen Partnern für die Projektdurchführung und die interne Forschung grundsätzlich frei zur Verfügung. Dies vermeidet unvorhergesehene Abhängigkeiten und sichert den Weg für die spätere Kommerzialisierung ab.
  • Restrictions erfordern Definition: Einschränkungen oder Nutzungsbarrieren für Background gelten nur dann, wenn sie explizit als „Restricted Background“ definiert und dokumentiert sind. Hierbei kann der einbringende Partner den Scope der erlaubten Verwendung sowie die Bedingungen für eine spätere Nutzung (etwa bei einem Transfer oder Markteintritt) vollkommen frei festlegen. Liegt keine ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers zu einer Verwendung vor, die über den definierten Rahmen hinausgeht, darf der Background nicht verwendet werden. Gerade in Multifirm-Projekten ist dies essentiell: Wir etablieren eine Kultur, in der die Nicht-Definition einer Beschränkung automatisch die Freiheit zur Nutzung bedeutet.
  • Verantwortung des Einbringers: Es liegt in der alleinigen Verantwortung des einbringenden Partners zu definieren, ob Informationen (z. B. Trade Secrets) so sensibel sind, dass sie einer Beschränkung bedürfen. Erfolgt keine explizite Definition, wird von einer freien Nutzbarkeit im Projektkontext und für Folgeaktivitäten ausgegangen.
  • Datenhoheit und Kontrolle: Trotz der Nutzungsfreiheit im Projekt bleibt die volle Kontrolle über den Background beim ursprünglichen Eigentümer. Wir sorgen durch strikte IT- und Prozessstrukturen für eine saubere Trennung von Fremddaten und acib-eigenen Daten.

Die Brückenfunktion zu Universitäten und Marktzugang

Das acib moderiert aktiv die Schnittstelle zwischen akademischer Exzellenz und industrieller Anwendung. Unsere Aufgabe ist es, Forschungsergebnisse aus dem universitären Umfeld in verwertbare Wirtschaftsgüter zu transformieren.
  • Intermediär für IP-Fragen: Wir klären komplexe IP-Fragen bereits vor Projektstart und schaffen so die Basis für eine konfliktfreie Zusammenarbeit. Dabei wahren wir stets die Publikationserfordernisse (z. B. Dissertationen) unserer wissenschaftlichen Partner und stellen sicher, dass akademische Karrieren durch industrielle Kooperationen gefördert und nicht behindert werden.
  • Aktives Technologiemarketing (Techoffers): Die Verwertung von Forschungsergebnissen endet für uns nicht beim Projektpartner. Über unsere „Techoffers“ (verfügbar unter acib.at) machen wir das am Zentrum und an den Partneruniversitäten generierte geistige Eigentum aktiv am Markt sichtbar. Wir identifizieren industrielle Bedarfe und matchen diese mit unseren Technologieangeboten, um sicherzustellen, dass keine wertvolle Innovation ungenutzt bleibt.
  • Transferbegleitung: Wir unterstützen den Transfer industriell relevanter Erfindungen durch professionelles Portfoliomanagement und agieren als Katalysator, um für jede Technologie den passenden industriellen Verwerter zu finden – sei es durch Lizenzierung, Verkauf oder die Unterstützung von Spin-offs.
Durch diese aktive Gestaltung der Schnittstelle sichert das acib die nachhaltige Verwertung von Forschungsergebnissen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts, indem wissenschaftliche Exzellenz gezielt in industrielle Anwendung überführt wird.