Als international ausgerichtetes Spitzenforschungszentrum begrüßt die acib GmbH das enorme Potenzial, das Künstliche Intelligenz für die industrielle Biotechnologie, die Forschung sowie für administrative Prozesse bietet. Wir betrachten diese rasante technologische Entwicklung nicht als Bedrohung, sondern als fundamentalen Katalysator, der unsere Innovationskraft potenziert und neue wissenschaftliche Paradigmen ermöglicht. KI-Technologien erlauben es uns, komplexe Datenlandschaften effizienter zu durchdringen und etablierte Forschungsprozesse neu zu denken. Wir ermutigen unsere Mitarbeitenden ausdrücklich, dieser Technologie offen zu begegnen, sie aktiv in ihren Arbeitsalltag zu integrieren und die damit verbundenen Chancen mutig zu ergreifen.
acib versteht den Einsatz von KI immer auch als gesellschaftliche und ethische Verantwortung: Wir orientieren uns an den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis, an den Vorgaben des EU AI Act sowie an allgemein anerkannten ethischen Leitlinien (Fairness, Nicht-Diskriminierung, Transparenz, Schutz von Daten und Umwelt). Auf dieser Basis folgt acib einigen wichtigen Leitlinien:
  • KI als Werkzeug und intellektueller Sparring-Partner: Für acib ist Intelligenz – sowohl die menschliche als auch die künstliche – der wichtigste Produktionsfaktor. Dabei betrachten wir KI konsequent als leistungsstarkes Werkzeug und intellektuellen Sparring-Partner, jedoch niemals als Selbstzweck oder als Ersatz für menschliche Expertise. Ob als „Co-Autor“ bei der Strukturierung von Texten, beim Brainstorming neuer Forschungsansätze oder bei der Identifizierung verborgener Muster in großen Datensätzen: KI dient als Inspirationsquelle, die unsere Forscherinnen und Forscher herausfordert und Routinetätigkeiten signifikant beschleunigt. Dies schafft wertvolle Freiräume, damit sich unsere Teams noch intensiver auf hochkomplexe, kreative und wertschöpfende Tätigkeiten konzentrieren können.
  • Menschliche Verantwortung und „Human in the Loop“: Wir sind fest davon überzeugt, dass der Mensch mit seiner Erfahrung, seiner Kreativität und seiner exklusiven Urteilskraft im Zentrum des wissenschaftlichen Fortschritts steht. Die Nutzung von KI erfolgt bei acib daher stets komplementär. Es gilt das uneingeschränkte Prinzip der menschlichen Aufsicht („Human in the Loop“): KI-Systeme generieren Vorschläge, Texte und Analysen, die finale Interpretation und Entscheidungsfindung obliegen jedoch ausnahmslos unseren Expertinnen und Experten. Automatisierte Schlussfolgerungen oder unreflektierte Übernahmen von KI-Ergebnissen ohne kritische menschliche Überprüfung sind zur Vermeidung wissenschaftlicher Fehlinterpretationen strikt ausgeschlossen.
  • Wissenschaftliche Integrität und Vertrauen: Ein offener, fördernder Umgang mit Künstlicher Intelligenz erfordert gleichzeitig ein Höchstmaß an Verantwortung. Die Wahrung der wissenschaftlichen Integrität, der Objektivität und des öffentlichen Vertrauens in unsere Forschungsarbeit hat oberste Priorität. Wir setzen voraus, dass die Ergebnisse von KI-Systemen mit derselben kritischen Distanz und wissenschaftlichen Strenge hinterfragt werden, die auch im akademischen Diskurs mit menschlichen Kolleginnen und Kollegen angewandt wird. Ein transparenter Umgang mit KI-generierten Inhalten, der Schutz sensibler Forschungsdaten und das Bewusstsein für mögliche algorithmische Verzerrungen (Bias) bilden das unverhandelbare Fundament unserer KI-Kultur.
Die Nutzung von KI-Systemen ist nur gemäß den von acib definierten Freigabestufen zulässig, welche von sicheren Systemen (AI-WHITE) bis hin zu streng verbotenen Anwendungen (AI-RED) reichen. Systeme mit hohem Risiko gemäß dem europäischen AI Act erfordern eine ausdrückliche Vorabgenehmigung durch die Geschäftsführung sowie eine detaillierte Risikobewertung. Die Entwicklung eigener KI-Modelle ist streng an genehmigte Forschungsprojekte gebunden und muss im Vorfeld detailliert geplant werden.

Grenzen des KI-Einsatzes und absolute Verbote

Auch wenn die acib GmbH die Potenziale von KI aktiv fördert, gibt es im Einsatz klare, unverhandelbare Grenzen. Diese dienen dem Schutz der wissenschaftlichen Integrität, der Einhaltung des europäischen AI Acts sowie der Wahrung grundlegender ethischer Standards.
Für folgende Bereiche und Handlungen ist der Einsatz von KI-Systemen bei acib strikt untersagt:
  • Keine automatisierten Letztentscheidungen: KI-Systeme dürfen niemals unbeaufsichtigt finale Entscheidungen treffen, insbesondere nicht in Bereichen, in denen fehlerhafte Interpretationen zu wissenschaftlichen Fehleinschätzungen führen können. Das letzte Wort und die inhaltliche Verantwortung müssen zwingend bei einem menschlichen Experten liegen („Human in the Loop“).
  • Verbot der Nutzung für unethische Zwecke: KI-Ergebnisse, die Diskriminierung fördern, Verzerrungen (Bias) enthalten oder im Widerspruch zu den organisatorischen Werten und ethischen Standards der acib GmbH stehen, dürfen nicht übernommen werden.
  • Ausschluss von Hochrisiko- und verbotenen Systemen ohne Freigabe: Der Einsatz von KI-Systemen, die gemäß AI Act als hochriskant eingestuft werden, ist ohne eine explizite Vorabgenehmigung durch die Geschäftsführung und eine vorherige Risikoabschätzung absolut verboten. Ebenso dürfen unautorisierte, intern als „AI-RED“ deklarierte Systeme unter keinen Umständen für dienstliche Zwecke genutzt werden.
  • Eingabe sensibler Daten in ungesicherte Systeme: Es ist streng verboten, vertrauliche Projektinformationen oder personenbezogene Daten in öffentliche, nicht ausdrücklich gesicherte (AI-WHITE) oder ungeprüfte KI-Systeme einzugeben. Dies gilt insbesondere für Daten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, da öffentliche Systeme keinen ausreichenden Schutz der Vertraulichkeit garantieren können.
  • Vermeidung unreflektierter Informationsübernahme: Sprachmodelle und generative KIs tendieren Anfang 2026 noch immer in einigen Bereichen zum „Halluzinieren“ von falschen Zitaten oder Fakten. Es ist untersagt, KI-generierte Literaturverweise, Quellenangaben oder wissenschaftliche Behauptungen als verifiziert zu betrachten und in Veröffentlichungen aufzunehmen, ohne deren Authentizität und Relevanz zuvor anhand der Originalquellen persönlich überprüft zu haben.
Diese strikten Vorgaben dienen keinesfalls dazu, die Innovationskraft unserer Teams einzuschränken, sondern schaffen einen sicheren, verantwortungsvollen und rechtskonformen Rahmen für unsere Forschung. Die konsequente Einhaltung dieser Grenzen ist essenziell, um die acib GmbH sowie alle Mitarbeitenden vor rechtlichen Risiken zu schützen und unseren Status als vertrauenswürdige, wissenschaftlich integre Spitzenforschungseinrichtung nachhaltig zu wahren

Verantwortungsvolle Wissenschaft im Zeitalter der KI

Das öffentliche Vertrauen in die Forschung der acib GmbH basiert auf absoluter Transparenz und wissenschaftlicher Integrität. Für alle Veröffentlichungen, Berichte, Förderanträge und die externe Kommunikation im Zusammenhang mit KI-Systemen gelten daher folgende Leitlinien:
  • Eindeutige Urheberschaft und Verantwortlichkeit: Wissenschaftliche Publikationen, offizielle Kommunikationsinhalte und Projektberichte werden von Menschen verfasst. Eine Künstliche Intelligenz kann als Werkzeug den Schreib- oder Analyseprozess unterstützen, jedoch niemals eigenständig als Autor fungieren. Die uneingeschränkte inhaltliche Verantwortung für die Richtigkeit, Originalität (inklusive Plagiatsprüfung) und wissenschaftliche Belastbarkeit der veröffentlichten Ergebnisse liegt stets bei den Forschenden. Damit bleiben auch die Urheberrechte bei originären Werken stets in der Hand der Forschenden bzw. die vollen Werknutzungsrecht im Wege der Inanspruchnahme bemäß Urherberrechtsgesetz und Dienstverträgen bei acib.
  • Verbindliche Kennzeichnungspflicht (Labeling): Sobald KI-generierte Inhalte (Texte, Bilder, Diagramme oder simulierte Daten) extern präsentiert oder publiziert werden, müssen diese transparent und einheitlich deklariert werden. Je nach Umfang der KI-Beteiligung sind Bezeichnungen wie „AI-GENERATED“ (für vollständig von KI erstellte Inhalte) oder „GENERATED WITH AI-SUPPORT“ (für KI-unterstützte Ausarbeitungen) zu verwenden. Bei wissenschaftlichen Publikationen ist der signifikante KI-Einsatz – etwa bei komplexen Datenanalysen – zudem zwingend im Methoden-Teil (Methods) oder in den Danksagungen (Acknowledgements) detailliert zu erläutern.
  • Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht: Um eine „Überdeklaration“ zu vermeiden, ist eine explizite Kennzeichnung nicht erforderlich, wenn KI-Tools lediglich für rein unterstützende Routinetätigkeiten genutzt werden, die den wissenschaftlichen Inhalt nicht verändern. Dies umfasst beispielsweise automatische Rechtschreib- und Grammatikkorrekturen, Formatierungen oder KI-gestützte Übersetzungen, sofern diese im Anschluss durch menschliche Expertise verifiziert wurden.
  • Wissenschaftliche Reproduzierbarkeit und Dokumentation: Der Einsatz von KI-gestützten Auswertungen darf die Nachvollziehbarkeit von Forschungsergebnissen nicht beeinträchtigen. Alle KI-unterstützten Analysen müssen so dokumentiert werden (z. B. durch die Speicherung von Prompts und Parametern in Laborprotokollen), dass externe Gutachter oder Fachkollegen den Prozess verstehen und die Ergebnisse reproduzieren können. Dies gilt insbesondere für datengetriebene KI-Methoden und Machine Learning.
  • Transparenz in Projektplanung und bei Förderanträgen: Wird Künstliche Intelligenz gezielt in Forschungsprojekten eingesetzt, ist dies bereits in der Projektplanung transparent auszuweisen, inklusive einer entsprechenden Risikoabschätzung. Ebenso ist bei der Erstellung von nationalen, europäischen oder internationalen Förderanträgen im Vorfeld zu prüfen und offenzulegen, inwiefern KI-Systeme unterstützend herangezogen wurden, um den Vorgaben der jeweiligen Fördergeber vollumfänglich zu entsprechen.
Mit diesen Transparenz- und Dokumentationsvorgaben unterstreichen wir unseren Anspruch auf exzellente, nachvollziehbare und vertrauenswürdige Forschung. Die klare Deklaration von KI-Einsätzen, die lückenlose Reproduzierbarkeit unserer Methoden und die unantastbare menschliche Letztverantwortung bei Publikationen stellen sicher, dass die acib GmbH auch im Zeitalter Künstlicher Intelligenz ein Garant für höchste wissenschaftliche Integrität bleibt.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Beim Einsatz von KI-Systemen hat der Schutz vertraulicher Informationen, unternehmensinterner Daten und personenbezogener Daten höchste Priorität. Die Verarbeitung sensibler Daten ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es handelt sich um speziell gesicherte und dafür ausdrücklich freigegebene KI-Systeme (Kategorie AI-WHITE).

Microsoft 365 Copilot als gesicherte Standardlösung

Um unseren Mitarbeitenden die sichere Nutzung von KI-gestützten Assistenzfunktionen im Arbeitsalltag zu ermöglichen, stellt die acib GmbH Microsoft 365 Copilot als offiziell freigegebenes und integriertes Werkzeug zur Verfügung. Da dieses System innerhalb unserer gesicherten Unternehmensumgebung („Tenant“) operiert, gelten hierfür besondere Schutzmechanismen:
  • Daten, die in Microsoft 365 Copilot eingegeben oder von diesem verarbeitet werden (Prompts, Dokumenteninhalte, E-Mails, Chats), bleiben stets innerhalb der acib-Umgebung.
  • Diese Daten werden von Microsoft nicht für das Training öffentlicher Sprachmodelle (Foundation Models) herangezogen.
  • Der Copilot respektiert die bestehenden Zugriffsrechte und Sensibilitätskennzeichnungen (Information Rights Management / Sensitivity Labels) der acib GmbH. Er greift nur auf Daten zu, für die der jeweilige Nutzer bereits eine Leseberechtigung besitzt.

KI-Werkzeugverzeichnis und Systembewertung

Neben dem Microsoft 365 Copilot ist die Nutzung weiterer, auch offener KI-Systeme möglich, sofern diese im Vorfeld geprüft und kategorisiert wurden. Die acib GmbH betreibt auf dem Intranet-Portal (data.acib) ein zentrales, verbindliches Verzeichnis aller zugelassenen KI-Tools.
  • Fünfstufiges Freigabemodell: In diesem Verzeichnis wird jedem KI-System eine spezifische Freigabestufe zugewiesen – von AI-WHITE (sichere Umgebung für eingeschränkte Datenverarbeitung) bis AI-RED (strikte Nutzungssperre). Zudem werden dort die jeweils zugelassenen Anwendungsbereiche definiert.
  • Beantragung neuer Systeme: Mitarbeitende haben die Möglichkeit, über data.acib aktiv die Erweiterung von Anwendungsbereichen oder die Prüfung und Freigabe noch nicht gelisteter KI-Systeme zu beantragen. Eine Nutzung ist erst nach erfolgter offizieller Genehmigung gestattet.

Eigenverantwortung bei der Dateneingabe

Die rasante Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz erfordert nicht nur leistungsstarke Technologien, sondern vor allem kompetente und kritisch denkende Anwenderinnen und Anwender. Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere dem europäischen AI Act) und unseren internen Qualitätsstandards ist die berufliche Nutzung von KI-Systemen bei der acib GmbH an klare Qualifikationsanforderungen geknüpft.
  • Keine öffentlichen Tools für geschützte Daten: Die Eingabe von vertraulichen Projektinformationen, Forschungsdaten vor ihrer Publikation oder personenbezogenen Daten in öffentliche KI-Dienste (wie frei zugängliche Web-Versionen von ChatGPT, Claude, etc.) ist strengstens untersagt, da hier keine Geheimhaltung garantiert werden kann.
  • Prüfung von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs): Anwender müssen vor der Nutzung eigenverantwortlich prüfen, ob die Verarbeitung spezifischer Projektinformationen durch KI-Systeme im Einklang mit bestehenden vertraglichen Geheimhaltungsvorgaben (Non-Disclosure Agreements) mit externen Partnern steht.
  • Datensparsamkeit: Es sollte stets das Prinzip der Datensparsamkeit angewendet werden („Need-to-know-Prinzip“). Geben Sie KI-Systemen nur jenen Kontext, der für die Erfüllung der jeweiligen Aufgabe absolut notwendig ist.

KI-Kompetenz und Schulungen

Die rasante Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz erfordert nicht nur leistungsstarke Technologien, sondern vor allem kompetente und kritisch denkende Anwenderinnen und Anwender. Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere dem europäischen AI Act) und unseren internen Qualitätsstandards ist die berufliche Nutzung von KI-Systemen bei der acib GmbH an klare Qualifikationsanforderungen geknüpft.
  • Verpflichtende Schulungen als Grundlage: Die Nutzung von KI-Systemen für dienstliche Zwecke ist ausschließlich Mitarbeitenden gestattet, die speziell im Umgang mit KI geschult sind und die erforderliche Expertise nachweisen können. Wir erwarten zwar von unseren Forschenden, dass sie die Entwicklungen in ihrem Fachgebiet proaktiv verfolgen, dies ersetzt jedoch nicht die formalen Schulungsanforderungen. Alle Mitarbeitenden sind daher verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Pflichtschulungen zum Thema KI fristgerecht zu absolvieren.
  • Konsequenzen bei fehlender Qualifikation: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den KI-Einsatz sind streng. Bei Nichtabsolvierung der verpflichtenden Trainings innerhalb der vorgegebenen Frist erlischt die Erlaubnis zur Nutzung jeglicher KI-Systeme für dienstliche Zwecke umgehend. Die unautorisierte Nutzung von KI-Systemen ohne die entsprechende Qualifikation oder Freigabe stellt ein ernsthaftes Fehlverhalten dar, das disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen kann.
  • Optionales Weiterbildungsangebot und Selbstverantwortung: Um das Innovationspotenzial der acib GmbH voll auszuschöpfen, bieten wir regelmäßig optionale, vertiefende Trainings und Workshops an, deren Teilnahme wir ausdrücklich empfehlen. Vor der Anwendung eines neuen KI-Systems im professionellen Kontext liegt es zudem in der Eigenverantwortung der Mitarbeitenden, sich mit den spezifischen Bedienungsanleitungen, den vorgesehenen Einsatzzwecken des Herstellers (Intended Use) sowie potenziellen Limitierungen des Systems vertraut zu machen.
  • Förderung einer kritischen KI-Kultur: Im Zentrum unserer Schulungsbemühungen steht die Entwicklung einer „KI-Literacy“. Mitarbeitende werden darin geschult, die Ergebnisse von KI-Systemen – die oft mit hoher sprachlicher Überzeugungskraft präsentiert werden – stets kritisch zu hinterfragen, auf Halluzinationen und Bias (Verzerrungen) zu prüfen und Ergebnisse durch alternative Methoden oder menschliche Expertise zu validieren.
Die hier aufgeführten Grundsätze, Grenzen und Vorgaben stellen eine Zusammenfassung der wichtigsten Leitplanken für den täglichen Forschungs- und Arbeitsbetrieb dar. Für alle Mitarbeitenden der acib GmbH ist die offizielle „Guideline on the use of Artificial Intelligence“ (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) bindend. Diese Richtlinie regelt den Einsatz Künstlicher Intelligenz in allen Bereichen des acib vollumfänglich und detailliert – von der datenschutzkonformen Nutzung über die korrekte Dokumentation bis hin zu den strikten Vorgaben bei der Entwicklung eigener KI-Modelle in Forschungsprojekten. Angesichts der dynamischen technologischen und rechtlichen Entwicklungen versteht sich diese KI-Richtlinie als „Living Guideline‘“ Sie wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt, um neue Anwendungsfelder, regulatorische Vorgaben und Erfahrungen aus der Praxis zeitnah zu berücksichtigen