Allgemeine Rechtsinformationen

Rechtsform und Status:

Die acib GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht (GmbH-Gesetz), die im Jahr 2002 gegründet wurde. Als führendes internationales Kompetenzzentrum für industrielle Biotechnologie (COMET-Zentrum) agiert acib an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.
Das Unternehmen ist am Gemeinwohl orientiert und unterliegt einem strikten Ausschüttungsverbot. Die acib GmbH ist somit eine Non-Profit-Organisation im Sinne der EU-Vorgaben. Sämtliche Erträge werden unmittelbar in die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie in die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses reinvestiert.

Gesellschafter:

Die acib GmbH befindet sich zu 100 % in öffentlichem Eigentum von renommierten österreichischen Universitäten und öffentlichen Forschungseinrichtungen:

Management & Vertretung:

Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer (CEO) geleitet und von vier Prokurist*innen unterstützt.

Geschäftsführung: Dr. Mathias Drexler (CEO)

Prokurist*innen:

Allgemeine Vertretungsbefugnis

Die Vertretung der acib GmbH unterliegt folgenden Regelungen:

Geschäftsführer:

Dr. Mathias Drexler verfügt über Einzelvertretungsbefugnis.

Prokurist*innen:

Die Prokurist*innen sind jeweils nur gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen oder gemeinsam mit dem Geschäftsführer zur Vertretung des Unternehmens berechtigt (Gesamtprokura).

Besondere Bevollmächtigungen & Operative Vertretung

Zusätzlich zur allgemeinen Vertretungsmacht bestehen für spezifische Geschäftsbereiche folgende Bevollmächtigungen:

Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA/CDA):

Für den Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreements, Confidential Disclosure Agreements) ist Mag. Astrid Preisz ausdrücklich bevollmächtigt, das Unternehmen gemeinsam mit einem Prokuristen oder dem Geschäftsführer nach außen zu vertreten.

Medienkooperations- und -förderungs Transparenzgesetz (MedKF-TG):

Für Meldungen nach dem MedKF-TG ist Frau Azra Thalhammer beauftragt und bevollmächtigt.

Beschaffung & Einkauf:

Im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit sind die Mitarbeiter*innen der Abteilung Beschaffung autorisiert, das Unternehmen in operativen Einkaufsvorgängen und standardisierten Beschaffungsprozessen zu vertreten. Diese Vertretung erfolgt im Rahmen der internen Kompetenzrichtlinien und deckt den für den Forschungsbetrieb notwendigen Waren- und Dienstleistungsverkehr ab.