Transparenz und Offenheit bei acib
Als internationales Spitzenforschungszentrum für industrielle Biotechnologie steht die acib GmbH für Transparenz, Offenheit und eine Orientierung am Gemeinwohl. Wissenschaftskommunikation ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit, da wir den Austausch von Wissen fördern und die Öffentlichkeit über unsere Forschung informieren möchten. Gleichzeitig forschen wir in enger Zusammenarbeit mit der Industrie, um wissenschaftliche Erkenntnisse in wirtschaftlich nutzbare Prozesse und Produkte umzusetzen. Dabei ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen essenziell, um Innovationen zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Partner sowie jene von acib zu gewährleisten.
Wenn Sie Interesse an unserer Arbeit haben, nützen Sie bitte unser Informationsangebot und besuchen Sie auch unseren Blog oder unseren Podcast. Für Fragen wenden Sie sich auch gerne an scico@acib.at
Als rechnungshofkontrolliertes Unternehmen unterliegt die acib GmbH ab 1. September 2025 gemäß § 1 Z 5 IFG dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und transparente Einblicke in unsere Arbeit zu ermöglichen, soweit dies mit unseren Verpflichtungen gegenüber unseren Partnern vereinbar ist.
Wir weisen Sie darauf hin, dass der Zugang zu gewünschten Informationen aus verschiedenen Gründen eingeschränkt sein kann. Diese können ua sein: Wahrung des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten, Wahrung Geschäftsgeheimnissen, Wahrung der Rechte am geistigen Eigentum betroffener Personen, Abwehr einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit, etc. (vgl. §§ 6, 13 Abs 2 IFG). Weiters werden Informationen, die bereits in anderen gesetzlich vorgesehen Datenbanken einsehbar sind (zB Firmenbuch, Transparenzdatenbank, etc.) nicht von uns gesondert bereitgestellt.
Bitte beachten Sie:
- Informationsbegehren werden nur bearbeitet, wenn diese über ifg@acib.at einlangen.
- Sie müssen als Antrag bzw. Informationsbegehren gemäß IFG bezeichnet sein und die begehrte Information hinreichend genau beschreiben.
- Weiters muss die Identität des Antragstellers bzw. Informationswerbers nachgewiesen werden. Bitte legen Sie Ihrem Antrag eine Ausweiskopie bei. Im Falle einer juristischen Person ist der Nachweis der Vertretungsbefugnis (Firmenbuchauszug/Vollmacht) beizulegen.
- Informationsbegehren werden von uns nur innerhalb unserer üblichen Kontaktzeiten bearbeitet (Montag bis Donnerstag, zwischen 8 und 16 Uhr, ausgenommen Feiertage). Sollte ein Informationsbegehren außerhalb dieser Zeiten einlangen, gilt es erst als am nächsten Werktag eingelangt.